01/15 2013

Satzung


Satzung des Lehrervereins der persischen Sprache in Deutschland e. V.

Satzung

1. Bezeichnung des Vereins und Ort der Eintragung:
Der Verein trägt den Namen “Verein der Lehrerinnen und Lehrer der persischen Sprache in Deutschland “. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin.
2. Beschreibung, Ziele und Aufgaben des Vereins:
2.1 Beschreibung:
Der Verein ist ohne jegliche politische, religiöse, rassische und nationale Abhängigkeit gegründet worden, um die Bemühungen der Aktivisten auf dem Gebiet des Lehrens, Voranbringens und der Verbreitung der persischen Sprache und der iranischen Kultur zu umfassen. Der Verein ist eine gemeinnützige Institution, die lediglich gegründet worden ist, um ihre Dienste den Lehrern/Innen, Schülern und Forschern der persischen Sprache anzubieten.
2.2 Aufgaben und Ziele:
1- Austausch von Erfahrungen und Ausbildung der Lehrer/innen mit dem Ziel, die Qualität des Lehrens der persischen Sprache zu steigern. 2- Bemühung um die Anerkennung der persischen Sprache als eine der Mutter- sprachen in den deutschen Schulen, sodass die Schüler mit Persisch als Muttersprache das Recht erhalten diese Sprache zu lernen.
3-Kontaktaufnahme mit den aktiven Vereinen, Gesellschaften und Organen, die die gleichen Ziele verfolgen.
4-Überprüfung der persischen Lehrbücher sowie der Methoden und der vorhandenen Unterrichtsmittel.
5- Abhaltung von Seminaren und Bildungssitzungen unter Beteiligung von Sachverständigen und Experten auf dem Bildungsgebiet
6-Ermutigung der Eltern der Schüler zur Zusammenarbeit Lehrerverein der persischen Sprache in Deutschland e.V. Seite 2 von 5 Vereinssatzung 3. Struktur und verschiedene Organe des Vereins:
3.1 Mitglieder:
Alle berufstätige und nicht -berufstätige Lehrer/innen sowie Personen, die auf dem Gebiet des Lehrens und der Verbreitung der persischen Sprache und iranischen Kultur aktiv sind. Ferner können Pädagogik-Experten, die mit den Zielen des Vereins einverstanden sind, Mitglied des Vereins werden.
3.1.1 Bedingungen der Mitgliedschaft:
Mitgliedschaft im Verein ist freiwillig. Sie wird mit dem schriftlichen Antrag, Ausfüllen des Aufnahmeantrags, der Zustimmung zur Satzung und der Entrichtung des Mitgliedsbeitrags vorgenommen.
3.1.2 Pflichten der Mitglieder:
1- Zustimmung zum Satzungsinhalt und Bemühung zur Verwirklichung der Ziele des Vereins.
2- Teilnahme an den Sitzungen der Mitgliederversammlung und an den Wahlen des Vereins
3- Entrichtung des Mitgliedsbeitrags
3.1.3 Rechte der Mitglieder:
1- Erhalten von Informationen über die Seminare und Aktivitäten des Vereins
2- Empfang von Unterrichtsmitteln
3- Teilnahme an den Forschungskomitees
4- Das Recht zu wählen und gewählt zu werden
5- Unterbereitung von Vorschlägen zur Verwirklichung der Vereinsziele
6- Teilnahme an den Vorstandssitzungen auf vorherigen Antrag, aber     ohne Stimmrecht
3.1.4 Beendigung der Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft kann in folgenden Fällen beendet werden:
1- Auf schriftliche Kündigung des Mitgliedes
2- Ableben des Mitglieds
“Verein der Lehrerinnen und Lehrer der persischen Sprache in Deutschland e.V. „ Seite 3 von 5 Vereinssatzung
3- Nicht Entrichtung des Mitgliedsbeitrags nach zwei Mahnungen in einem Finanzjahr
4- Auf Antrag des Vorstands und nach einem Beschluss der Mitgliederversammlung
wird die Mitgliedschaft der Personen beendet, die sich gegen die Satzung , gegen die Ziele des Vereins und gegen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung verhalten haben.
5- Jeglicher Missbrauch des Vereinshaushalts und der Vereinsmittel
6- Unbegründete wiederholte Abwesenheit (ohne vorherige Mitteilung) von den Sitzungen des Vereins, sowie vom Zusammentreffen zwecks Wahlen und Beschlussfassung.
3.2 Mitgliederversammlung
1- Die Mitgliederversammlung ist das Entscheidungsorgan des Vereins.
2- Die Sitzungen des Vereins finden mindestens einmal im Jahr statt.
3- Die Mitgliederversammlung ist mit Teilnahme von mindestens sieben Vorstandsmitglieder und 10% der restlichen Mitglieder beschlussfähig.
4- Ist die Mitgliederversammlung anzahlmäßig beschlussunfähig, so wird sie geschlossen und es wird unter Einhaltung der in der Satzung vorgeschriebenen Form zu einer weiteren Mitgliederversammlung eingeladen, die dann unabhängig von der Zahl der Erschienenen beschlussfähig sein wird.
5- Der Vorstand muss die Einladung zur Mitgliederversammlung zusammen mit der Tagesordnung vier Wochen vor dem Versammlungstermin an die zuletzt dem Verein mitgeteilte Kontaktmöglichkeit verschicken.
6- Die Mitglieder können dem Vorstand ihre Vorschläge zur Behandlung in der Mitgliederversammlung zwei Wochen vor der Sitzung schriftlich übermitteln.
3.2.1 Aufgaben und Befugnissen:
1- Diskussion, Meinungsaustausch und Überprüfung der erledigten Aufgaben im vergangenen Jahr.
2- Empfang des Tätigkeitsberichts des Vorstands
3- Vorlage der Jahresbilanz durch den zuständigen Schatzmeister
4- Annahme der Verabschiedung des Vorstands
5- Wahl des neuen Vorstands mit einer relativen Mehrheit
6- Änderung und Ergänzung der Satzung mit einer Zweidrittelmehrheit “Verein der Lehrerinnen und Lehrer der persischen Sprache in Deutschland e.V. „ Seite 4 von 5 Vereinssatzung
7- Besprechung, Gedankenaustausch und Beschlussfassung über die Tagesordnung der Mitgliederversammlung sowie über die Vorschläge der Mitglieder
8- Festlegung oder Änderung des Mitgliedsbeitrags mit einer einfachen Mehrheit
9- Auflösung des Vereins mit einer Zweidrittelmehrheit
10- Über die Mitgliederversammlung und deren Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen, das von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen ist.
3.2.2 Außerordentliche Mitgliederversammlung
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann in folgenden Fällen einberufen werden:
1- Auf Antrag des Vorstands
2- Auf Antrag von 10% der Mitglieder
3.3 Vorstand des Vereins
3.3.1 Beschreibung
1- Der Vorstand ist das Managementorgan des Vereins.
2- Der Verein wird durch drei Vorstandsmitglieder, 1. und 2. Vorsitzende und Schatzmeister gesetzlich vertreten. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam.
3- Der Vorstand wird in den offiziellen Sitzungen der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren aus der Reihe der Kandidaten gewählt.
4- Der Vorstand besteht aus sieben Personen. Sie wählen aus eigener Reihe folgende Personen:
1. den Vorstandsvorsitzenden (1. Vorsitzende)
2. den Stellvertreter des Vorstandvorsitzenden (2. Vorsitzende)
3. den Schatzmeister
4. den Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit
5-Die Sitzungen des Vorstands finden mindestens zweimal im Jahr statt.
6-Die Sitzungen sind mit der Anwesenheit von 5 Mitgliedern beschlussfähig.
7-Die Beschlussfassung im Vorstand wird mit einer einfachen Mehrheit vorgenommen. “Verein der Lehrerinnen und Lehrer der persischen Sprache in Deutschland e.V.„ Seite 5 von 5 Vereinssatzung 3.3.2 Aufgaben und Befugnisse
Der Vorstand ist berechtigt im Rahmen der Satzung notwendige Beschlüsse zu fassen. Er ist zur Verwirklichung der genannten Ziele verpflichtet folgendes durchzuführen: 1- Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung, die durch die Mitglieder beschlossen worden sind
2- Anfertigung des Jahreshaushalts des Vereins für das laufende Jahr.
3- Entscheidung über die Bildung von Forschungsausschüssen im Zusammenhang mit den Zielen des Vereins
4- Anfertigung der Tagesordnung der jährlichen Mitgliederversammlung (und außerordentliche Mitgliederversammlung) und Versendung von Versendung von Einladungen an die Mitglieder unter Berücksichtigung der festgelegten Termine .
3.4 Finanzjahr und Finanzmittel des Vereins
3.4.1 Finanzjahr des Vereins
Finanzjahr des Vereins ist das christliche Kalenderjahr 3.4.2 Finanzmittel des Vereins
Finanzmittel des Vereins sind wie folgt:
1- Mitgliedsbeiträge
2- Freiwillige Finanzhilfe der Mitglieder
3- Freiwillige Finanzhilfe von Gruppen, Vereinen, Organen und dritten Personen, vorausgesetzt, dass der Vorstand diese Hilfen bestätigt.
4- Die Annahme der Finanzhilfen werden keinerlei Abhängigkeit von den Organen oder Personen mit sich bringen.
5- Der Vorstand ist verpflichtet, die Finanzmittel des Vereins nur im vorgesehenen Rahmen der Satzung und mit Bestätigung der Vorstandsmitglieder verwenden.
Gründung: Februar 2009
Eintragung: Oktober 2011

Eintragung mit Änderungen: 2018